Bei DPD ist es möglich, eine Ablieferungsgenehmigung zu erteilen. Dies ist eine Vereinbarung, die du als Empfänger mit DPD triffst. Wir haben hierauf keinen Einfluss und können diese nicht für dich einsehen, ändern oder (de)aktivieren.
Mit der Erteilung einer Ablieferungsgenehmigung werden die damit verbundenen Risiken vom Empfänger übernommen und die Haftung für etwaige Verluste und/oder Schäden entfällt. Ein Anspruch besteht daher nicht mehr. Bei Beschädigung, Diebstahl oder Verlust können wir als Absender keine Ansprüche mehr gegenüber DPD geltend machen, wenn der Empfänger eine Einlieferungsermächtigung erteilt.
Wir raten Ihnen daher, KEINE Ablieferungsgenehmigung zu erteilen oder diese zu widerrufen. Lassen die Sendung bei der Zustellung immer quittieren. Wir raten Ihnen auch, beim Empfang immer sorgfältig zu prüfen, ob auch wirklich die Anzahl der Pakete eingegangen ist, für zu es unterzeichnet wurde.
Mit der Zustimmung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Artikel 5) erklären zu sich damit einverstanden, dass im Falle einer Lieferung mit Ablieferungsgenehmigung diese ausschließlich auf eigenes Risiko erfolgt. Sollte sich das Paket nach der Zustellung als abhanden gekommen erweisen, wird der Schaden nicht erstattet.